Notstromaggregate bieten im Notfall eine gesicherte Stromversorgung. Sie finden daher in zahlreichen Branchen und im privaten Bereich Anwendung. Für die Gewährleistung einer effizienten Nutzung gibt es für das Notstromaggregat Richtlinien, die für den Betrieb eingehalten werden müssen. Dazu gehören nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch Normen für den Betrieb.

Viele Notstromaggregat-Richtlinien können schnell übersehen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich je nach Bundesland oder Kommune bereits unterscheiden. Damit Ihnen ein sicherer und korrekter Einsatz Ihres Notstromaggregats gelingt, möchten wir Ihnen hier einen kleinen Überblick über alle relevanten Vorschriften und Richtlinien zum Notstromaggregat geben.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihres Notstromaggregats?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Verordnungen und Normen

Es gibt eine Reihe an Verordnungen und Normen, die beim Betrieb von Notstromaggregaten eingehalten werden müssen. Sie gewährleisten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Umweltschutz. Wir möchten Ihnen daher zeigen, auf welche dieser Notstromaggregat-Richtlinien Sie besonders achten müssen:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Besonders wichtig für die Verwendung eines Notstromaggregats ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In Deutschland regelt sie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sowie bei der Überwachung von überwachungsbedürftigen Anlagen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt werden:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsmassnahmen
  • Unterweisung von Angestellten
  • Wartungen und Inspektion
  • Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle
  • Dokumentation über getroffene Maßnahmen

Da auch ein Notstromaggregat unter diese Richtlinie fällt, ist es besonders wichtig, sich vor der Inbetriebnahme mit der Betriebssicherheitsverordnung auseinanderzusetzen.

Normen, die eine Rolle spielen

DIN EN 12601

Die DIN EN 12601 ist eine europäische Norm, die Sicherheitsstandards und Prüfverfahren für mobile, ortsfeste und halbstationäre Bodenbearbeitungsmaschinen festlegt. Sie ist auch für das Notstromaggregat eine Richtlinie. Die Norm garantiert, dass diese Maschinen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten wie Stabilität, Schutzvorrichtungen und Emissionsgrenzen konstruiert und betrieben werden.

DIN VDE 0100-560 

Die DIN VDE 0100-560 gehört zur deutschen elektrotechnischen Normenreihe DIN VDE 0100 und behandelt die Bestimmungen zur Installation von Niederspannungsanlagen. Diese Notstromaggregat-Richtlinie enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Planung, Ausführung und Prüfung von Notstromaggregaten, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

DIN 6280 

Je nach Einsatzort spielt auch die DIN 6280 eine Rolle. Die technischen Spezifikationen für die Konstruktion, Leistungsbewertung, Prüfung und Sicherheitsaspekte von Notstromaggregate sind in ihr enthalten. Die Norm hat zum Ziel, die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Effizienz der Stromerzeugungsaggregate zu gewährleisten Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihren Einsatz bei Stromausfällen oder in Notfallsituationen (besonders in Krankenhäusern).

 

 

Notstromaggregat-Richtlinien: Standort, Kraftstoffe und Wartung

Um bei einem Notstromaggregat Richtlinien korrekt einzuhalten, ist der Standort maßgebend. Ein Generator darf nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden, die nicht ausreichend belüftet sind. Beim Einsatz außerhalb von Gebäuden muss genügend Abstand zu anderen Bauwerken bestehen. Die Vorschriften für den Betrieb eines Notstromaggregats können je nach Standort variieren.

Brandschutz und Zugänglichkeit müssen ebenfalls gegeben sein. Auch der Lärmschutz und der Schutz vor Umwelteinflüssen sind einzuhalten. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Notstromaggregat-Richtlinien müssen spezifische lokale und nationale Vorschriften eingehalten werden, die sich auf die Aufstellung von Stromaggregaten beziehen.

Die Lagerung von Kraftstoffen wird ebenfalls für Notstromaggregate durch Richtlinien geregelt. Diese können je nach Kraftstoff (z.B. Benzin, Diesel, Gas) variieren, da sie eine unterschiedliche Entflammbarkeit aufweisen. Diesel muss etwa in speziell dafür vorgesehenen Tanks gelagert werden, damit kein Kraftstoff in die Umwelt gelangen kann.

Auch eine dokumentierte Wartung kann aus Sicht der Behörden als Betriebsvorschrift für das Notstromaggregat angesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Wartungsplan zu erstellen, der regelmäßige Wartungsintervalle vorgibt. 

Die Nichteinhaltung dieser Notstromaggregat-Richtlinien kann erhebliche Strafen und Konsequenzen nach sich ziehen. Mehr Informationen zu den einzelnen Vorschriften finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Wer ist für die Prüfung zuständig?

Für die Nutzung eines Notstromaggregats ist nicht nur ein Amt für die Prüfung der Einhaltung von Richtlinien verantwortlich. Es gibt mehrere Behörden und Organisationen, die einschreiten können, sollten nicht alle Vorschriften berücksichtigt werden. Hier ein paar Beispiele, welche Behörden verantwortlich sind:

  • Bauamt
  • Umweltamt
  • Ordnungsamt

Kompetenzen der Ämter können sich auch überschneiden – z.B. beim Bauamt und Ordnungsamt. Beide achten etwa auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes des Notstromgenerators zu anderen Gebäuden. Auch der Lärmschutz kann, etwa aus Sicht des Ordnungsamtes, eine Rolle spielen. Auch hier können sich für das Notstromaggregat die Richtlinien der Länder und Kommunen unterscheiden.

Unabhängige Organisationen wie TÜV oder DEKRA können eine Zertifizierung der Anlage vornehmen. Wird ein Notstromaggregat stillgelegt werden müssen, etwa durch eine behördliche Prüfung, kann es zusätzlich zu hohen Strafen kommen. Wir raten Ihnen deshalb, sich mit den geltenden Vorschriften für das Notstromaggregat vertraut zu machen und sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen einzuholen.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihres Notstromaggregats?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!